Gemäß des Beschlusses des Magistrats der Stadt Bad Hersfeld haben Angehörige anderer Bühnen und des künstlerischen Bereichs von Fernseh- und Rundfunkanstalten die Möglichkeit, für einen Besuch im dienstlichen Interesse für sich und eine Begleitperson je eine Steuerkarte zu beantragen. Dies gilt auch für Mitglieder der Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA). Voraussetzung für die Genehmigung von Steuerkarten ist, dass die jeweiligen Plätze in einer Vorstellung nicht für den freien Verkauf benötigt werden. In der Regel werden pro Person maximal zwei Steuerkarten genehmigt, wenn drei Werktage vor der Vorstellung noch genügend freie Plätze vorhanden sind.
Zur Beantragung von Steuerkarten füllen Sie den Antrag auf dieser Webseite aus. Bitte rufen Sie ab drei Werktagen vor der Vorstellung unseren Ticket-Service an und fragen Sie dort nach der Genehmigung Ihres Antrags. Wenn Ihr Antrag genehmigt wurde, können Sie die Steuerkarten telefonisch per SEPA-Lastschrift (erfordert ein SEPA-Lastschriftmandat) oder per Kreditkarte bezahlen. Die bezahlten Karten hinterlegen wir Ihnen gerne zur Abholung an der Abendkasse.
Bitte beachten Sie, dass die Genehmigung einer Karte Ihnen keinen Platz in der jeweiligen Vorstellung sichert, solange Sie die Karten nicht gekauft haben. Die Reservierung von Plätzen, die zum Steuerpreis gekauft werden, ist nicht möglich.
Bitte bringen Sie unbedingt zur Veranstaltung Ihren Bühnenausweis oder Mitarbeiterausweis der Fernseh- oder Rundfunkanstalt mit.
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Wir danken unseren Partnern, Sponsoren und Förderern für ihre engagierte Unterstützung der Bad Hersfelder Festspiele.
Montag bis Freitag:
10:00 bis 17:00 Uhr
Samstag:
10:30 bis 13:00 Uhr
Am Markt 1
36251 Bad Hersfeld